Fliegender Bau
Ein Begriff aus dem deutschen Baurecht, der eine temporäre bauliche Anlage beschreibt, die wiederholt auf- und abgebaut werden kann. Dazu gehören etwa Fahrgeschäfte auf Jahrmärkten, Zelte oder mobile Tribünen. Fliegende Bauten unterliegen speziellen Sicherheitsanforderungen und müssen regelmässig auf ihre Standsicherheit geprüft werden.