Hintertreppe
Bürgerliche Wohnhäuser, historisch: Die Hintertreppe bezeichnet den weniger sichtbaren, oft schmaleren und funktionaleren Treppenaufgang in bürgerlichen oder herrschaftlichen Wohnhäusern. Sie diente dem Personal oder Gesinde als Zugang zu den oberen Stockwerken und war im Gegensatz zur repräsentativen Vordertreppe eher schlicht gestaltet. Hintertreppen ermöglichten es dem Hauspersonal, unbemerkt und diskret ihre Arbeit zu verrichten, ohne die Bewohner oder Gäste zu stören.