Immobilie
Im rechtlichen und wirtschaftlichen Jargon bezeichnet der Begriff „Immobilie“ unbewegliches Sachgut, das grundlegend in zwei Hauptkategorien unterteilt wird: Grundstücke und Bauwerke. Diese Vermögenswerte sind physisch nicht verschiebbar und spielen eine zentrale Rolle in der Finanz- und Rechtswelt, etwa bei Kauf, Verkauf, Vererbung und Besteuerung. Die Immobilie ist zudem ein wichtiges Gut in der Vermögensbildung und langfristigen Wertanlage.